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Wunschkennzeichenreservierung über Internet bei der Landeshauptstadt Hannover Mit der Internetreservierung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich auch außerhalb unserer Öffnungszeiten ein Kennzeichen für die Zulassung Ihres Fahrzeugs auszusuchen und zu reservieren. |
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Allgemeine Hinweise zu den Kennzeichen und zu den Reservierungsbedingungen |
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Mit dem Unterscheidungszeichen H- für Hannover werden sowohl Fahrzeuge
im Zulassungsbezirk Hannover-Stadt als auch Fahrzeuge im
Zulassungsbezirk Region Hannover zugelassen. Ausschließlich Fahrzeuge mit einem Standort im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover können bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt zugelassen werden. Für die Gemeinden und Städte in der Region Hannover, ausgenommen die Landeshauptstadt Hannover, ist die Zulassungsbehörde der Region Hannover zuständig. Wenn Sie zur Wunschkennzeichenreservierung der Region Hannover weitergeleitet werden möchten, klicken Sie bitte hier . In einer Anlage zur Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist festgelegt, welche Kennzeichen von welcher Zulassungsbehörde zugeteilt werden dürfen. Für den Zulassungsbezirk Hannover-Stadt werden Kennzeichen mit 2 Buchstaben und 3 Zahlen nach dem H-, z.B. H-AA123, und die Buchstabenkombinationen BA-BZ, FA-FZ und GA-GZ mit 4 Zahlen nach dem H-, z.B. H-BC2345 zugeteilt. Des weiteren stehen die Buchstaben B, F, G, I, O und Q mit 4 Zahlen nach dem H- zur Verfügung, z.B. H-I4567. Nur wenn die Buchstaben B, F, G, I, O oder Q verwendet werden, sind auch kürzere Kennzeichenkombinationen möglich, z.B. H-B100 oder H-AB10. Kennzeichen mit weniger als 4 Buchstaben/ Zahlen nach dem H- werden nur solchen Fahrzeugen zugeteilt, die Bauart bedingt keine größere Kennzeichen führen können. Von der Zuteilung ausgeschlossen sind die Buchstabengruppen HJ, KZ, NS, SA, SS. Falls Sie eine Reservierung durchführen, bitten wir Sie Folgendes zu beachten:
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Informationen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für
Zwecke der Wunschkennzeichenreservierung im Online-Verfahren Das Online-Angebot der Landeshauptstadt Hannover "Wunschkennzeichen" ist ein Telemediendienst nach den Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) vom 26.02.2007 (BGBl. I S. 179). Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der Nutzer/innen richtet sich nach den Regelungen des Abschnitts 4 des TMG. Der im Formular einzugebende Name wird zum reservierten Kennzeichen gespeichert, ebenso die PIN, die Ihnen im Bestätigungformular mitgeteilt wird. Wenn Sie das Wunschkennzeichen unter einem fremden Namen reservieren, kann die Zulassung auf dieses Kennzeichen nur erfolgen, wenn Sie die Bestätigung mit der richtigen PIN vorlegen können. Statistische Erhebungen über die Inanspruchnahme dieses Dienstes erfolgen in anonymisierter Form. Zur Unterstützung eines an Sie angepasstes Browsen wird ein Cookie gespeichert, der beim Verlassen der Site wieder gelöscht wird. Javascript ist erforderlich und für die verschlüsselte Verbindung muss Ihr Browser eine 128 Bit-Verschlüsselung beherrschen. Die Daten werden z.Zt. noch unverschlüsselt übermittelt. |
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